Geschäftsbedingungen (AGB's)
Zuletzt geändert: 20. August 2025
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss:
Diese AGB gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer (Approduce Michael Domke) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen) widerspricht. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsschluss per Fax oder E-Mail zugesandte Zusatz- oder Änderungsaufträge.
2. Angebot und Auftragsabwicklung:
2.1 Vor jeder kostenpflichtigen Maßnahme unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot in schriftlicher oder mündlicher Form, das vom Auftraggeber freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge bis zu einem Nettowert von 250,- € sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte benötigen keinen Kostenvoranschlag.
2.2 Der Auftraggeber stellt vor Ausführung Korrekturmuster oder die Freigabe der vorgelegten Datensätze/Entwürfe schriftlich zur Verfügung.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten selbst oder durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Mitwirkung:
3.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte und Dateien frei von Rechten Dritter sind. Bei Verletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Datensicherung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust während der Übermittlung.
3.3 Übertragene Daten können trotz höchster Sicherheitsstandards abgegriffen werden; die Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
3.4 Schäden an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Import auf das System des Auftraggebers entstehen, liegen nicht in der Haftung des Auftragnehmers, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.5 Reinzeichnungen, Entwürfe und fertige Dateien unterliegen dem Urheberrecht. Nach vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer die vereinbarten Nutzungsrechte (einfaches Nutzungsrecht). Eine Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung.
3.6 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
3.7 Der Auftragnehmer kann auf den Werken als Urheber genannt werden und die Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung verwenden.
3.8 Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Leistung zur Versendung bereitsteht. Lieferfristen gelten nur, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
4. Gestaltungsfreiheit, Pakete und SEO:
4.1 Der Auftragnehmer hat Gestaltungsfreiheit. Änderungswünsche des Auftraggebers während oder nach der Produktion sind kostenpflichtig.
4.2 Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer zu angemessener Vergütungserhöhung.
4.3 Monatliche Pakete sind für die vereinbarte Laufzeit jeweils im Voraus oder zu Beginn des Monats zu zahlen.
4.4 Der Auftragnehmer garantiert keine Top-Platzierung bei Suchmaschinen; SEO erfolgt nach bestem Wissen.
5. Vergütung:
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und ggf. zusätzlicher Abgaben wie Lizenzgebühren.
5.2 Zahlungen sind unverzüglich, spätestens am 5. Werktag nach Lieferung, ohne Abzug, fällig.
5.3 Bei langfristigen oder umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Vorschuss- oder Teilrechnungen stellen.
5.4 Entwürfe, Skizzen oder sonstige Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Nutzung von Entwürfen über den ursprünglichen Umfang hinaus berechtigt den Auftragnehmer, die Differenz in Rechnung zu stellen.
5.6 Eigentum an überlassenen Unterlagen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer; erst dann gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
5.7 Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer, Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5.8 Verzögert sich der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Nettoauftragswert erhöht werden (30 % bei 3 Monaten, 75 % bei 6 Monaten).
5.9 Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.10 Der Auftraggeber übernimmt Kosten für notwendige Fremdleistungen, die der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung beauftragt.
6. Gewährleistung und Haftung:
6.1 Der Auftragnehmer führt den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt aus.
6.2 Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fremdleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen; der Auftraggeber stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung der übergebenen Vorlagen berechtigt ist; andernfalls stellt er den Auftragnehmer von Ansprüchen frei.
6.5 Mit der Freigabe von Entwürfen bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes; spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
6.6 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich nach Erhalt zu melden; ansonsten gilt das Werk als mangelfrei.
6.7 Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
6.8 Für Leistungen Dritter, z. B. Domains, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für dauerhafte Nutzung.
7. Sonstiges:
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt.
7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Lindenfels.